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Urkundenübersetzungen/Beglaubigte Übersetzungen

 

Hierzu zählen beispielsweise folgende Dokumente:

  • Personenstandsdokumente: Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen, Aufenthaltsgenehmigungen
  • Sonstige Dokumente für behördliche Zwecke: Führerscheine, Ehefähigkeitszeugnisse, Adoptionsunterlagen, Erbscheine
  • Urteile: Scheidungsurteile, Urteile in Bezug auf das Sorgerecht oder aus zivil- oder strafrechtlichen Prozessen 
  • Sonstige Dokumente: Verträge (Miet- und Pachtverträge, Kaufverträge etc.), Steuerbescheide, Grundbuchauszüge, Handelsregisterauszüge, Zeugnisse, Berufsbildungszertifikate, Notenübersichten, Referenzschreiben, Bescheinigungen von Behörden oder Krankenkassen etc.

Diese Dokumente werden von mir der Originalvorlage (oder anhand eines Scans, PDFs) entsprechend ins Deutsche oder Englische übersetzt und zusammen mit einer Kopie des Originals und einem Bestätigungsvermerk speziell zusammengeheftet und gestempelt (beglaubigt) und können so bei der jeweiligen Behörden vorgelegt werden. Bei der Ausfertigung orientiere ich mich an der allgemeinen Leitlinie des BDÜ für Urkundenübersetzungen in Bayern.
 

Was benötige ich dafür von Ihnen?
Zur Angebotserstellung können Sie mir vorab gerne einen Scan des zu übersetzenden Dokuments schicken. Bei Auftragserteilung schicken Sie mir bitte das Original per Post zu, mit der Angabe, bis wann Sie das Dokument benötigen und für welchen Zweck. In Ausnahmefällen kann auch von einer Kopie oder einem Scan übersetzt und beglaubigt werden, jedoch leidet oft die Lesbarkeit des Dokuments darunter, insbesondere die von Stempeln und Siegeln, die ebenfalls mit übersetzt werden müssen. Bitte berücksichtigen Sie beim Scannen auch rückseitige Texte oder Kleingedrucktes. Außerdem akzeptieren manche Behörden nur die Übersetzung vom Original, dies sollten Sie vorab klären, damit die Übersetzung nicht abgelehnt wird. Ihr Original wird von mir lediglich gescannt und kopiert und dann am Schluss mit der Übersetzung verglichen. Für die Beglaubigung/Bestätigung wird nur eine Kopie des Originals mit der Übersetzung und dem Bestätigungsvermerk zusammengeheftet und gestempelt (s. oben). Das Original bleibt somit unversehrt.

Ich übersetze das Dokument dem Originalformat entsprechend in die jeweilige Sprache und bestätige es mit meinem Stempel. Hierzu ist weder ein Notar noch ein Rechtsanwalt notwendig, da ich vor dem Landgericht München I öffentlich bestellt und allgemein beeidigt bin, was bedeutet, dass ich vom Gericht bevollmächtigt bin, offizielle Dokumente in meinen Arbeitssprachen (Deutsch und Englisch) zu übersetzen und zu bestätigen (beglaubigen*). Danach sende ich Ihnen alles mit der Post per Einschreiben mit Rückschein wieder zurück.

*Bitte beachten Sie, dass ich nicht dazu ermächtigt bin, bereits bestehende Übersetzungen oder Urkunden zu beglaubigen oder überzubeglaubigen. Dies darf nur eine ermächtigte Stelle (in München z. B. das KVR oder ein Notar).